Unsere AGB

Kommission und Haftung:

Alle Artikel werden als Kommissionsware der Kunden entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf durch die Börse bzw. bis zum Ablauf der Verkaufsfrist im Eigentum des Kunden. Die Verkaufsfrist beträgt 3 Monate. Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Börse abgelehnt (Diebstahl, höhere Gewalt etc.).

 

Es muss bei der Abgabe der Waren bereits deklariert werden, ob die Waren im Falle des Nichtverkaufs oder nach Ende der Verkaufsfrist wieder abgeholt werden. Ansonsten gehen die Waren automatisch in den Besitz der Börse über.

 

Der Verkaufspreis wird durch das Personal der Kinderkleiderbörse festgelegt. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 40% des erzielten Verkaufspreises ausbezahlt; 60% bleiben im Besitz der Börse. Bei Artikeln mit Verkaufspreisen ab CHF 100.00 beträgt der Kundenanteil 50%. Kleinbeträge unter CHF 2.00 Warenwert werden nicht ausbezahlt. Absprachen zwischen Börse und Kunde sind möglich.

 

Jeweils gegen Saison-Ende kann ein Ausverkauf durchgeführt werden. Die Börse erlaubt sich nach eigenem Ermessen auf gewisse Artikel 10 bis 50% Rabatt zu gewähren.

 

Verkaufte Artikel:

Bei Guthaben wird der Kunde nicht benachrichtigt. Der Kunde darf sich jedoch jederzeit während den Öffnungszeiten erkundigen, wie viel Guthaben er hat. Das Guthaben kann jederzeit während den Öffnungszeiten direkt ausbezahlt oder mit einem Einkauf verrechnet werden. Das Guthaben muss innerhalb einem Jahr ab Abgabe der Waren in der Börse abgeholt werden, ansonsten verfällt das Guthaben.

 

Nicht verkaufte Artikel:

Wurde bei der Abgabe der Waren eine Rückgabe im Falle des Nichtverkaufs nach Ende der Verkaufsfrist vereinbart, so erfolgt die Rückgabe der Waren auf (telefonische) Voranmeldung. (Bitte melden Sie Ihre Warenrücknahme mindestens 1 Woche vorher an, damit die Waren bereitgestellt werden können).

 

Wurde bei der Abgabe keine Abholung vereinbart, so gehen nicht verkaufte Artikel in Besitz der Börse über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung. 

 

Nicht verkaufte Waren werden ggf. an Hilfswerke wie zum Beispiel Schweizer Berghilfe, Schweizerisches Rotes Kreuz, Caritas oder regionale Hilfswerke gespendet.

 

Regeln für die Annahme:

Herbst- und Winterwaren: Annahme ab Anfang September

Frühling- und Sommerwaren: Annahme ab Mitte-Ende Februar

 

Kleider: Zeitgemäss (modern), gewaschen, fleckenfrei und ohne Defekte!

Schuhe: Sauber und ohne Defekte

Spielwaren: Intakt und sauber. Sets müssen vollständig sein, Einzelteile (z.B. LEGO) bitte in durchsichtigen Säcken, z.B. Gefrierbeutel, abgeben

 

Sperrige Artikel: Nur auf Anfrage, die Verkaufsfläche ist beschränkt.

 

Defekte oder fleckige Waren werden nicht verkauft und ohne Verständigung entsorgt.


Annahmestopp:

Im Falle von Platzmangel behält sich die Börse das Recht vor, für eine gewisse Zeit einen ANNAHMESTOP anzukündigen.

 

Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten der Börse können sich ändern. Aktuelle Informationen können ständig auf der Homepage unter der Rubrik "Aktuelles" abgerufen werden.

 

Während den Schulferien von Thun ist die Börse in der Regel geschlossen. Spezielle Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“.


Mit der Übergabe der Kommissionsartikel an die Börse anerkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen.